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Auszeichnung des Klinikums Bielefeld als Selbsthilfefreundliches Krankenhaus

Informationen zur Auszeichnung

Die Auszeichnung „Selbsthilfefreundlichkeit“ wird an Gesundheitseinrichtungen vergeben, die die Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit erfolgreich umgesetzt haben.
Mit der Auszeichnung weist eine Gesundheitseinrichtung nach, dass sie ihr ärztliches und pflegerisches Handeln durch das Erfahrungswissen der Selbsthilfe erweitert hat und nachhaltig den Kontakt zwischen Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe fördert.

Voraussetzungen
Erfolgreich ist die Umsetzung des Konzeptes dann,
- wenn das Konzept in allen selbsthilferelevanten Abteilungen/Fachkliniken umgesetzt wird,
- alle Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit mit entsprechenden Zielen und mindestens einer konkreten Maßnahme hinterlegt sind und die Ziele von den Teilnehmer/Innen des Qualitätszirkels Selbsthilfefreundlichkeit mit „überwiegend erreicht“ bewertet wurden.

Bewerbung
Die Bewerbung für die Auszeichnung erfolgt beim Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit. Voraussetzung ist die Vorlage eines Qualitätsberichts der verschiedene Informationen und Nachweise zur Umsetzung der Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit beinhaltet.

Prüfung
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen erfolgt durch zwei Gutachter des Netzwerks (Gründungsmitglieder und Mitglieder des Fachbeirats). Die Gutachter erhalten die Möglichkeit der schriftlichen Nachfrage. Sofern innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Unterlagen keine Einwände beim Netzwerkmanagement eingereicht werden, erfolgt die Beschlussfassung.

Vergabe
Die Auszeichnung besteht in Form einer Urkunde.
Sofern dies von der Gesundheitseinrichtung gewünscht wird, erfolgt die Übergabe der Urkunde durch einen Repräsentanten des Netzwerks im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Kosten
Die Auszeichnung ist kostenpflichtig und wird im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit gegen eine Gebühr von 500 Euro bezogen werden.

Gültigkeit
Die Gültigkeit der Auszeichnung ist auf 2 Jahre beschränkt.
Gesundheitseinrichtungen, die die Auszeichnung weiter führen wollen, müssen sich erneut prüfen lassen, wobei die Überprüfung im Rahmen der allgemeinen Zertifizierung erfolgen kann.

Info_Auszeichnung.pdf (265KB)