Lexikon Selbsthilfefreundlichkeit

Die folgenden Begriffserklärungen sind nicht als allgemein verbindliche Definitionen zu verstehen. Sie geben die Bedeutung im Rahmen unseres Konzepts Selbsthilfefreundlichkeit und der zugehörigen Selbsteinschätzung für Gesundheitseinrichtungen wieder.

Geregelte Maßnahme

Geregelt ist eine Maßnahme dann, wenn nachvollzogen werden kann, wer für die Durchführung der Maßnahme verantwortlich, bzw. zuständig ist, zu welchem Zeitpunkt sie durchgeführt wird, wo sie dokumentiert ist und wie sie in Bezug auf die Zielsetzung überprüft wird.

Patientenorientierung

Die gesamte Organisation richtet sich mit ihren Strukturen, ihrer Unternehmenskultur und ihren Leistungen auf die Erfordernisse der Patientinnen und Patienten aus (sog. interne Patientenorientierung).

In allen direkten Kontakten mit einzelnen Patienten und Selbsthilfezusammenschlüssen wird in der Kommunikation und Interaktion eine partnerschaftliche, auf Patientenbedürfnisse ausgerichtete Grundhaltung praktiziert (sog. externe Patientenorientierung).

Patientenorientierung, selbsthilfebezogen

bedeutet, dass das Handeln und Verhalten einer Gesundheitseinrichtung und der in ihr Tätigen darauf ausgerichtet sind, Selbsthilfe zu ermöglichen.
Individuell soll dies durch aktives Informieren, Beteiligen und Befähigen erfolgen.
Auf kollektiver Ebene fördern selbsthilfefreundliche Gesundheitseinrichtungen dies insbesondere durch die Kooperation mit Selbsthilfezusammenschlüssen von Patienten bzw. Angehörigen in einem Indikationsgebiet.
Selbsthilfebezogene Patientenorientierung ist zugleich eine Haltung, in der die psychosoziale Unterstützung und Anleitung der Patienten und Angehörigen zur Selbsthilfe als komplementär zum ärztlichen / pflegerischen Handeln anerkannt wird.

Qualitätszirkel

Eine kleine, freiwillig und verbindlich zusammenarbeitende Gruppe von Mitarbeitern aus der Gesundheitseinrichtung und Vertretern aus der Selbsthilfe, die – unter Anleitung eines Moderators – Ziele und praktikable Maßnahmen zur Umsetzung der Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit methodisch entwickelt und deren Verwirklichung bewertet.

Relevant

Hiermit ist eine Einschränkung der Gültigkeit oder Wirksamkeit von Bereichen, Personenkreis und Inhalten gegenüber der Formulierung „alle“ ausgedrückt.

Die jeweilige Gesundheitseinrichtung definiert dabei selbst – ggf. auch gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern –  was im Einzelfall als „relevant“ betrachtet wird und legt dies nachvollziehbar dar. Damit wird einerseits Verbindlichkeit gefördert, andererseits eröffnet es Handlungsspielräume und ermöglicht die Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.

Selbstbewertung

In einem systematischen und dokumentierten Prozess wird beurteilt, ob die vereinbarten Ziele und Maßnahmen die Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit angemessen, wirksam und nachweislich umsetzen.

Die Selbstbewertung wird von den Mitgliedern des Qualitätszirkels Selbsthilfefreundlichkeit durchgeführt, da sie die konkreten Möglichkeiten und Wirkungen der Ziele und Maßnahmen aus eigener Anschauung kennen und beurteilen können, weil sie diese mitgestalten oder davon betroffen sind (siehe Qualitätszirkel).

Selbsthilfebeauftragte

Der oder die Selbsthilfebeauftragte wird von der Gesundheitseinrichtung als Ansprechpartner zum Thema Selbsthilfe benannt und unterstützt hier gezielt und aktiv Maßnahmen zur Kooperation mit der gemeinschaftlichen Selbsthilfe auf der Grundlage der Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit.

Die benannte Person fungiert dabei sowohl nach innen (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) als auch nach außen (für Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen, Selbsthilfeaktive und die Selbsthilfekonntaktstelle) als zentrale Anlaufstelle für Selbsthilfe.

Der oder die Selbsthilfebeauftragte nimmt dabei eine Querschnittsaufgabe (Stabsstellenfunktion) wahr, die ihm hierarchieübergreifend einen guten Zugang zu allen Ebenen und funktionellen Bereichen ermöglicht und ist Mitglied im Steuerkreis.

Selbsthilfegruppe

Freiwilliger Zusammenschluss von Betroffenen bzw. Angehörigen in einem medizinischen oder psychosozialen Indikationsgebiet. Merkmale einer Selbsthilfegruppe sind Selbstbetroffenheit, Selbstbestimmung und unentgeltliche gegenseitige Hilfe.

Örtliche Selbsthilfegruppen können bei einer Selbsthilfeorganisation eingebunden oder unabhängig sein und arbeiten. Sie können bei einer chronischen Erkrankung und Behinderung, wie zum Beispiel Krebs oder Multipler Sklerose auf Dauer oder in einer bestimmten Lebenssituation, zum Beispiel bei Trennung / Scheidung oder einem Trauerfall, auf einen begrenzten Zeitraum angelegt sein.

Durchgeführt werden regelmäßige Gruppentreffen, die dem Austausch, der Information, der gegenseitigen Hilfe und gemeinsamen Aktivitäten dienen. Im Zentrum steht das vertrauensvolle, offene Gespräch.

Selbsthilfegruppen werden im Zusammenhang mit dem Konzept Selbsthilfefreundlichkeit als Synonym für alle Selbsthilfezusammenschlüsse, also auch Selbsthilfeorganisationen, -verbände und -vereinigungen benutzt.

Selbsthilfekontaktstellen

sind eigenständige, professionelle Beratungseinrichtungen auf örtlicher und regionaler Ebene zur Verbreitung des Selbsthilfegedankens in der Region. Sie arbeiten fach-, Themen- und trägerübergreifend, sind also nicht auf eine bestimmte Problemstellung oder Erkrankung bezogen oder begrenzt. Sie verfügen über hauptamtliches Personal, Räume und Ressourcen.

Selbsthilfekontaktstellen unterstützen konkret Selbsthilfegruppen vor Ort (Räume, finanzielle Mittel, Beratung), vermitteln Interessierte an Selbsthilfegruppen, fördern den Aufbau neuer Selbsthilfegruppen und verstehen sich als „Brücke“ in der Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen und dem professionellen Versorgungssystem.

Selbsthilfeorganisation

sind in der Regel verbandlich verfasste Organisationen von überwiegend oder ausschließlich natürlichen Personen auf Bundesebene, gegebenenfalls mit Untergliederungen oder stellvertretenden Einzelpersonen auf Landes-, Regional- oder Ortsebene. Selbsthilfeorganisationen arbeiten in der Regel zu einem spezifischen Thema oder Anliegen.

 

Selbsteinschätzung

Die Selbsteinschätzung dient der Gesundheitseinrichtungen zur jährlichen, internen Fortschrittskontrolle auf dem Weg zur Selbsthilfefreundlichkeit. Der zugrundeliegende Selbsteinschätzungsbogen enthält zahlreiche konkrete, empirisch fundierte Aussagen sowohl zu den Standards der strukturellen Implementierung einer selbsthilfebezogenen Patientenorientierung als auch zu Maßnahmen, mit denen die Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit auf der operativen Ebene beispielhaft umgesetzt werden können.

Die Selbsteinschätzung wird in der Regel gemeinsam von Steuergruppe und der oder dem Selbsthilfebeauftragten vorgenommen.

Standardmaßnahmen

sind verallgemeinerbare, beispielhafte Maßnahmen, mit denen erstmals in zwei Pilotprojekten zur Selbsthilfefreundlichkeit in Hamburg und in NRW an mehreren Gesundheitseinrichtungen die Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit konkret umgesetzt wurden.

Die Standardmaßnahmen dienen als Vorlage für die Entwicklung passgenauer Maßnahmen vor Ort.

Steuergruppe / Steuerkreis

Ein interdisziplinäres Gremium in der Gesundheitseinrichtung, das die selbsthilfeorientierte Patientenorientierung auf allen relevanten Ebenen voranbringt und den Prozess zur Umsetzung der Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit kontrolliert. Die Steuergruppe unterstützt aktiv den / die Selbsthilfebeauftrage(n).

Strukturiert

gemeint ist eine anschauliche und geordnete Vorgehensweise für eine erfolgreiche Kooperation, der die Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit zugrunde liegen.

Systematisch

gemeint ist die zielgerichtete, entsprechend der PDCA-Systematik nachvollziehbare Umsetzung der Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit in der Gesundheitseinrichtung.