12.01.2018 Berlin

Bei allen Anträgen auf Auszeichnung der Selbsthilfefreundlichkeit ab Januar 2018 verlängert sich der Gültigkeitszeitraum der Auszeichnung auf drei Jahre. Damit orientiert sich das Netzwerk an gängigen Qualitätsmanagementsystemen und synchronisiert die Auszeichnungszeiträume.

Im Gegenzug werden auch die Gebühren für die Auszeichnung angepasst. Die Unterscheidung von Gesundheitseinrichtungen aus Klinikverbünden und Einzeleinrichtungen sowie die damit eingehende Ermäßigung entfällt. Die Kosten für eine Auszeichnung betragen künftig einheitlich 950 € je Antrag.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei der Geschäftsstelle des Netzwerks.