Auszeichnung und Verlängerung der Auszeichnung

Die Auszeichnung „Selbsthilfefreundlichkeit“ vergeben wir an Gesundheitseinrichtungen, die die Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit erfolgreich umgesetzt haben.
Mit der Auszeichnung weist eine Gesundheitseinrichtung nach, dass sie ihr ärztliches und pflegerisches Handeln durch das Erfahrungswissen der Selbsthilfe erweitert hat und nachhaltig den Kontakt zwischen Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe fördert.

Voraussetzungen
Für die Vergabe der Auszeichnung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Konzept des Netzwerks muss in allen selbsthilferelevanten Abteilungen/Fachkliniken Ihrer Einrichtung umgesetzt werden.
  • Alle Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit müssen mit entsprechenden Zielen und mindestens einer, nach Möglichkeit zwei oder mehr konkreten Maßnahmen hinterlegt sein, die von den Teilnehmern des Qualitätszirkels mit mindestens „überwiegend erreicht“ bewertet sein müssen. Hierbei kann es sich sowohl um bereits bestehende Maßnahmen handeln, die dann hinsichtlich ihrer Umsetzung erneut zu überprüfen sind, wie auch um neu hinzugekommene.

Bewertung der Zielerreichung
Die Bewertung, inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht wurden, erfolgt durch die am Qualitätszirkel Selbsthilfefreundlichkeit beteiligten Vertreter und Vertreterinnen der Selbsthilfe. Für die Bewertung lädt die Gesundheitseinrichtung zu einer gesonderten Sitzung des Qualitätszirkels ein.

Alle Ziele müssen seitens der Selbsthilfe mindestens als „überwiegend erreicht“ bewertet werden. Das Ergebnis wird in einem Abschlussprotokoll festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet. Das Abschlussprotokoll ist zentrales Dokument für die Beantragung der Auszeichnung.

Bewerbung
Die Bewerbung für eine Auszeichnung oder ihre Verlängerung erfolgt beim Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit. Der Bewerbung sind beizulegen:

Prüfung
Der Antrag auf eine Auszeichnung (Erstantrag oder Folgeantrag) wird formal durch das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit geprüft.
Bei der inhaltlichen Bewertung der Umsetzung der Qualitätskriterien folgt das Netzwerk in der Regel dem im Abschlussprotokoll festgehaltenen Votum der Selbsthilfe. Bei Bedarf können zur abschließenden Prüfung der Unterlagen zwei Gutachter des Netzwerks (Gründungsmitglieder) hinzugezogen werden.

Auszeichnung
Die Auszeichnung erfolgt in Form einer Urkunde sowie des Logos „Ausgezeichnet von Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen“. Sofern dies von der Gesundheitseinrichtung gewünscht wird, erfolgt die Übergabe der Urkunde durch einen Repräsentanten des Netzwerks im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Kosten
Die Auszeichnung ist kostenpflichtig.
Ab 2021 betragen die Kosten für die Auszeichnung 1.200 € (netto, zzgl. jeweils gültiger, ermäßigter Umsatzsteuer). Die Gesundheitseinrichtungen erhalten nach Erteilung der Auszeichnung eine Rechnung. Die Einnahmen werden vom Netzwerk für Maßnahmen zur Stärkung der Netzwerkmitglieder aus der Selbsthilfe verwendet, um diese in ihrer fachlichen Arbeit bei der Umsetzung des Konzeptes Selbsthilfefreundlichkeit zu unterstützen.

Gültigkeit
Die Auszeichnung des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit ist drei Jahre lang gültig. Gesundheitseinrichtungen, die die Auszeichnung weiter führen möchten, müssen diese vor Ablauf der drei Jahre erneut beantragen. Es gelten die Bedingungen der Erstauszeichnung.