Modul 1
erste Schritte auf dem Weg zur Selbsthilfefreundlichkeit

Auf dem Weg zur selbsthilfefreundlichen Gesundheitseinrichtung kommt der Leitungsebene eine tragende Rolle zu: Nur mit ihrer aktiven Unterstützung und Bereitstellung von Ressourcen kann Selbsthilfefreundlichkeit im Organisationszusammenhang gestaltet und im Alltag verankert werden. Voraussetzung für den Start zur Selbsthilfefreundlichkeit ist daher ein klarer Beschluss der Einrichtungsleitung, die Kooperation mit der Selbsthilfe entlang der Qualitätskriterien entwickeln zu wollen.

Für die Planung und Steuerung des Prozesses hat es sich bewährt, einen Steuerkreis einzurichten, der dafür sorgt, dass von Anfang an alle Ebenen  –  von der Verwaltung bis zur Pflege –  in den Prozess der Selbsthilfefreundlichkeit eingebunden werden. Damit trägt der Steuerkreis wesentlich dazu bei, dass im Haus ein breiter Konsens und damit eine hohe Akzeptanz für eine selbsthilfebezogene Patientenorientierung gefunden wird.

Für die operative Einführung und Umsetzung der Selbsthilfefreundlichkeit muss darüberhinaus ein zentraler Ansprechpartner benannt werden: der oder die Selbsthilfebeauftragte.
Diese Person ist dafür zuständig, das die gemeinsam mit der Selbsthilfe im Qualitätszirkel (s. Modul 3) zu den Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit (s. Modul 4) entwickelten und vereinbarten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Damit sind bereits zwei zentral wichtige Strukturen für mehr Selbsthilfefreundlichkeit geschaffen.

HERANGEHENSWEISE

Folgende erste Schritte sind erforderlich:

Leitungsbeschluss

Die Leitungsebene informiert ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneten Gremien über die Inhalte und Ziele des Konzepts Selbsthilfefreundlichkeit.
Beispiel 1: Präsentation im Rahmen einer Chefarztkonferenz Selbsthilfefreundlichkeit als Unternehmensziel, Klinikum Bielefeld vom 23.10.2008

Selbsthilfebeauftragten benennen

Eine Selbsthilfebeauftragte oder ein Selbsthilfebeauftragter ist von der obersten Leitung als erste Anlaufstelle für Selbsthilfe benannt (s. auch Modul 4, Qualitätskriterium 4). Die hierfür notwendigen Anforderungen an Kompetenzen und Qualifikationen sowie die notwendigen Ressourcen zur Ausübung der Tätigkeit sind von der obersten Leitung festgelegt.

Desweiteren sind die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Aufgaben in einer Funktionsbeschreibung festgehalten, damit der oder die Selbsthilfebeauftragte Handlungssicherheit und eine definierte Rolle in der Gesundheitseinrichtung erhält.

In der Funktionsbeschreibung sollte der Name der beauftragten Person und der unmittelbaren Vorgesetzten, das Funktionsziel sowie eine Aufstellung von Aufgaben einschließlich der zu deren Wahrnehmung bereitgestellten Ressourcen aufgeführt sein. Die Angaben werden abschließend von der oder dem Vorgesetzen und der beauftragten Person unterzeichnet. Das Netzwerk bietet eine Vorlage für eine entsprechende Funktionsbeschreibung. Weitere Infos und Beispiele zur Umsetzung finden Sie im Qualitätskriterium 4.

Steuerkreis einrichten

Ein Steuerkreis zur Unterstützung einer strukturierten und systematischen Entwicklung, Verwirklichung und ständigen Verbesserung der Wirksamkeit einer selbsthilfebezogenen Patientenorientierung, ist von der obersten Leitung benannt.

Der Steuerkreis setzt sich funktions- und hierarchieübergreifend zusammen. In ihm wirken Entscheidungsträger aus der Pflege, der Ärzteschaft, der Unternehmenskommunikation, des Qualitätsmanagements und des Sozialdienstes mit, die den fach- und hierarchieübergreifenden Prozess steuern. Außerdem ist natürlich der oder die Selbsthilfebeauftragte Mitwirkende im Steuerkreis.

Der Steuerkreis entwickelt eine umfassende Strategie zur aktiven Akzeptanz von Selbsthilfefreundlichkeit und richtet ein regelmäßiges Controlling ein, mit dem der Fortschritt der Umsetzung von Zielen und Maßnahmen in der Gesundheitseinrichtung verfolgt wird.  Er ist gegenüber der obersten Leitung rechenschaftspflichtig.
Der Steuerkreis sorgt durch eine offene Arbeitsweise und im Dialog mit den relevanten Akteuren für Transparenz und Akzeptanz des Vorhabens und bringt hilfreiche Ideen zur effektiven und effzienten Umsetzung des Vorhabens im Hause ein. Dabei hat er eine koordinierende Funktion und agiert nicht im Operativen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der obersten Leitung über die Funktion, Kompetenzen und Aufgaben des Steuerkreises und der oder des Selbsthilfebeauftragten informiert.

Aufgaben im Detail

Wesentliche Aufgaben des Steuerkreises zur Einführung einer selbsthilfebezogenen Patientenorientierung sind die Bestimmung des Status quo und das Setzen von Zielen bzw. Prioritäten im Prozess der Einführung einer selbsthilfebezogenen Patientenorientierung. Entsprechend der strategischen Zielsetzung und vorhandener Ressourcen unterstützt der Steuerkreis in der Einführungsphase folgende Arbeitsschritte:

  • Bestandsaufnahme: Um festzustellen, welche Selbsthilfegruppen bereits mit dem Haus kooperieren, kann der Steuerkreis mit einem Anschreiben die relevanten Kliniken bzw. Bereiche über das Vorhaben informieren und um Unterstützung bei der Bestandsaufnahme bitten.
  • Auftaktveranstaltung: Der Steuerkreis begleitet die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung. Er nutzt dabei interne Ressourcen und bezieht externe Kontakte mit ein. Hierdurch soll eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Vorhaben geschaffen werden. Zudem lässt sich die Auftaktveranstaltung öffentlichkeitswirksam kommunizieren.
  • Qualitätszirkel: Der Steuerkreis überlegt, welche geeigneten Kolleginnen und Kollegen im Hause zur Mitwirkung am Qualitätszirkel angesprochen werden und stimmt ab, wer aus dem Steuerkreis im Qualitätszirkel die Moderation und wer die Ergebnissicherung übernimmt.
  • Umsetzung der Maßnahmen zu den Qualitätskriterien: Der Steuerkreis unterstützt, begleitet und berät die Selbsthilfebeauftragte bzw. den Selbsthilfebeauftragten bei der Umsetzung der im Qualitätszirkel vereinbarten Maßnahmen.
  • Sicherung der Nachhaltigkeit: Der Steuerkreis unterstützt die Selbsthilfebeauftragte bzw. den Selbsthilfebeauftragten bei der jährlichen Selbstbewertung zur Selbsthilfefreundlichkeit im Qualitätszirkel sowie die oder den Qualitätsbeauftragte/-n bei der Implementierung der Qualitätskriterien in das interne Qualitätsmanagement.
  • Bewerbung für die Auszeichnung Selbsthilfefreundlichkeit: Der Steuerkreis ist für die Koordination einer eventuellen Auszeichnung verantwortlich.
Ressourcen bereitstellen

Ressourcen für die Implementierung von Zielen und Maßnahmen, die die Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit umsetzen, sind in allen relevanten Bereichen der Gesundheitseinrichtung bereitgestellt. Dies umfasst Personal- und Sachressourcen, zum Beispiel für die Tätigkeit als Selbsthilfebeauftragte/r, oder für die Bereitstellung von Infrastruktur.

Mitarbeiter informieren

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gesundheitseinrichtung kennen die Zielsetzung und ihre Verantwortung bei der strukturierten und systematischen Umsetzung einer selbsthilfebezogenen Patientenorientierung.

Leitbild

Das Leitbild und/oder die schriftlichen Ziele der Gesundheitseinrichtung (Qualitätspolitik) schließen eine selbsthilfebezogene Patientenorientierung auf der Grundlage der Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit mit ein.