Modul 4
Ziele formulieren und Maßnahmen umsetzen

Qualitätskriterien gemeinsam umsetzen

Für die Bereiche Krankenhäuser, niedergelassene Praxen, Rehabilitationseinrichtungen und Gesundheitsämter sind in den vergangenen Jahren jeweils spezifische Qualitätskriterien entstanden, die einvernehmlich zwischen Vertretern der jeweiligen Versorgungsbereiche und der Selbsthilfe abgestimmt sind.

Beispielhaft stellen wir im Folgenden die Qualitätskriterien für Krankenhäuser vor, an denen sich jedoch auch Akteure aus anderen Gesundheitseinrichtungen orientieren können.
Ein * neben der Überschrift kennzeichnet die auch für Rehakliniken obligatorischen Qualitätskriterien.

1. Selbstdarstellung wird ermöglicht *
Um sich über Selbsthilfe zu informieren, werden Räume, Infrastruktur und Präsentationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, deren Gestaltung sich an den Bedürfnissen der Patienten bzw. deren Angehörigen sowie der Selbsthilfegruppen orientiert.

2. Auf Teilnahmemöglichkeit wird hinwiesen *
Patienten bzw. deren Angehörige werden regelhaft und persönlich über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppen informiert. Sie erhalten Informatiuonsmaterial und werden ggf. auf Besuchsdienste oder Sprechzeiten im Krankenhaus aufmerksam gemacht.

3. Die Öffentlichkeitsarbeit wird unterstützt
Selbsthilfegruppen werden in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und treten gegenüber der Fachöffentlichkeit als Kooperationspartner auf.

4. Ein Ansprechpartner ist benannt *
Das Krankenhaus hat einen Selbsthilfebeauftragten benannt.

5. Der Informations- und Erfahrungsaustausch ist gesichert
Zwischen Selbsthilfegruppen / Selbsthilfeunterstützungsstelle und Krankenhaus findet ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch statt.

6. Zum Thema Selbsthilfe wird qualifiziert *
Die Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung sind über das Thema Selbsthilfe allgemein und hinsichtlich der häufigsten in der Einrichtung vorkommenden Erkrankungen fachlich qualifiziert. In die Fort- und Weiterbildung zur Selbsthilfe sind Selbsthilfegruppen bzw. Selbsthilfeunterstützungsstellen einbezogen.

7. Partizipation der Selbsthilfe wird ermöglicht
Das Krankenhaus ermöglicht Selbsthilfegruppen die Mitwirkung an Qualitätszirkeln, Ethik-Kommissionen u.ä.

8. Kooperation ist verlässlich gestaltet *
Die Kooperation mit einer Selbsthilfegruppe und/oder Selbsthilfeunterstützungsstelle ist formal beschlossen und dokumentiert.