Qualitätskriterium 1: Selbstdarstellung wird ermöglicht

Um sich über Selbsthilfe zu informieren, werden Räume, Infrastruktur und Präsentationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, deren Gestaltung sich an den Bedürfnissen der Patienten bzw. deren Angehörigen sowie der Selbsthilfegruppen orientiert.

Warum ist dieses Kriterium wichtig?

Die Angebote der Selbsthilfe sind vielen Patientinnen und Patienten nicht bekannt, andere haben Vorurteile oder falsche Vorstellungen zur Selbsthilfe. Je häufiger und selbstverständlicher Patientinnen und Patienten auf die Angebote der Selbsthilfe aufmerksam gemacht werden, desto eher werden sie einen Weg in die Selbsthilfe finden. Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher sollten alle tagtäglich vielfältige Möglichkeiten erhalten, mit Angeboten der Selbsthilfe niedrigschwellig in Berührung zu kommen.

Selbsthilfegruppen sind darauf angewiesen, sich in einem geschützten Raum, möglichst kostenneutral, treffen zu können und nehmen entsprechende Angebote dankbar an. Besonders hilfreich ist es, wenn Betroffenengruppe die Räume auch abends oder am Wochenende nutzen können, da viele Selbsthilfeaktive tagsüber berufstätig sind.

Treffen sich Selbsthilfegruppen in Gesundheitseinrichtungen, ist es nach Absprache mit der Gruppe oftmals möglich, dass Interessierte ein Gruppentreffen unverbindlich besuchen – so lassen sich Hemmschwellen unmittelbar abbauen und ein direkter, niedrigschwelliger Kontakt herstellen.

Wie kann dieses Kriterium umgesetzt werden?

Schon im Eingangsbereich signalisiert die Gesundheitseinrichtung Selbsthilfefreundlichkeit:

  • An zentralen Auskunftsstellen in der Gesundheitseinrichtung ist gewährleistet, dass sich Patientinnen und Patienten und deren Angehörige aktuell und ausreichend über Selbsthilfe informieren können.
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang und anderen Auskunftsstellen sind über das Angebot der Selbsthilfe informiert und mindestens zur Erreichbarkeit des oder der Selbsthilfebeauftragten auskunftsfähig.
  • Informationen zu indikationsspezifischen Selbsthilfegruppen können auf der jeweiligen Station von dort benannten Fachkräften weitergegeben werden. Auch dort sind Materialien in den jeweiligen Eingangsbereichen für Patientinnen, Patienten und Angehörige gut sichtbar ausgelegt.
  • womöglich kann Selbsthilfegruppen eine Büroinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden, damit sie vor Ort Beratungszeiten oder z.B. einen Besuchsdienst am Krankenbett anbieten können.
  • Besprechungsräume und Hörsäle können für kleinere und größere Veranstaltungen multifunktional genutzt werden.

Die konkreten Maßnahme orientieren sich sowohl an den Wünschen der beteiligten Selbsthilfe, als auch an den Notwendigkeiten und Gegebenheiten der Gesundheitseinrichtung. Hier sind verschiedene Vorgaben zu beachten wie z.B. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Datenschutz und Logistik oder auch Barrierefreiheit.

Generell gilt: Maßnahmen sollten gut machbar sein, wenig kosten, und leicht überprüfbar sein.

Maßnahmenbeispiele unserer Netzwerkmitglieder:

zentrale Infotafel

Ziel: Patientinnen und Patienten und Angehörige erhalten durch Aushänge und die Auslage von Informationsmaterialien an zentralen Stellen in der Gesundheitseinrichtung, Hinweise zu Selbsthilfegruppen und der Selbsthilfekontaktstelle.

Maßnahmen:

  • Informationen und Materialien von Selbsthilfegruppen und von der nächstgelegenen Selbsthilfekontaktstelle sind übersichtlich und leicht zugänglich.
  • Für eine ansprechende Gestaltung im Eingangs-, Warte- und im Besucherbereich eignen sich beispielsweise Informationssäulen, Wegweiser, Anschlagtafeln und Prospektständer.
  • Informationen sind aktuell und die Materialien werden regelmäßig von einer dafür zuständigen Fachkraft gepflegt.
Flyer werden gemeinsam gestaltet und publiziert

Ziel: Informationen über Veranstaltungen und Angebote, die die Selbsthilfe betreffen

Maßnahme: Gemeinsam mit der Selbsthilfekontaktstelle und den eingebundenen Selbsthilfegruppen werden Veranstaltungen konzipiert und Flyer erarbeitet, um diese möglichst vielen Interessierten zukommen lassen zu können.

Räume werden zur Verfügung gestellt

Ziel: Selbsthilfegruppen können Räume der Gesundheitseinrichtung für ihre Angebote (Gruppentreffen, Beratungen, Sportangebote etc.) nutzen. Die Nutzungsmöglichkeiten ist verlässlich, planbar und transparent. Die konkreten Gruppentreffen sind für Interessierte leicht zugänglich.

Maßnahmen: Die Gesundheitseinrichtung stellt interessierten Selbsthilfegruppen einmalig oder regelmäßig kostenlos einen Raum zur Verfügung. Hierzu wird zwischen der Gesundheitseinrichtung und der jeweiligen Selbsthilfegruppe eine Raumnutzungsvereinbarung geschlossen. Die Nutzungsvereinbarung beinhaltet u. a. Regelungen bezüglich der technischen Ausstattung oder der Bereitstellung von Getränken.  Die Bedingungen zur Raumnutzung sind den interessierten Selbsthilfegruppen bekannt.

 

indikationsspezifische Informationen in Fachkliniken

Ziel: In den Fachkliniken steht auf den relevanten Stationen den indikationsbezogenen Selbsthilfegruppen eine für Patientinnen und Patienten bzw. Angehörige gut sichtbare und ansprechende Präsentationsfläche zur Verfügung.

Maßnahmen: In den Fachkliniken bzw. -abteilungen werden Möglichkeiten für die Präsentation von spezifischen, krankheitsbezogenen Selbsthilfeangeboten bereitgestellt, wie z.B.:

  • Säule mit Broschüren der Selbsthilfegruppen, St. Johannisstift Paderborn
  • Aushang aller vor Ort aktiven Selbsthilfegruppen, Klinikum Lippe, Standort Detmold
  • Infotafel zu allen in der Fachabteilung aktiven Selbsthilfegruppen, Klinikum Bielefeld

Die Nutzung ist geregelt, ein verantwortlicher Ansprechpartner ist benannt.

Mitarbeiter sind auskunftsfähig

Ziel: Zentrale Auskunftsstellen (z. B. Anmeldung, Telefonzentrale, Patienteninformationszentrum) sind auf Anfrage von Patienten aktuell informiert, mit welchen Selbsthilfegruppen, bzw. welcher Selbsthilfekontaktstelle die Gesundheitseinrichtung kooperiert.

Maßnahmen:

  • Alle betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung sind zu den hausinternen Angeboten der Selbsthilfe informiert und auskunftsfähig.
  • in der Telefonzentrale ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt, an wen Gespräche von Patientinnen und Patienten und von Angehörigen zum Stichwort „Selbsthilfe“ weiterzuleiten sind.
  • den Beschäftigten am Empfang sind die Kontakt- und Sprechzeiten des oder der Selbsthilfebeauftragten bekannt,
  • am Empfang und in der Telefonzentrale liegt eine Liste vor, die über die aktuell kooperierenden Selbsthilfegruppen einen Überblick gibt
  • Im Intranet gibt es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentral hinterlegte Informationen zur Selbsthilfe