Qualitätskriterium 4: Ein Ansprechpartner ist benannt

Die Gesundheitseinrichtung benennt für die Selbsthilfe einen Ansprechpartner und macht diese Person bei Patientinnen, Patienten sowie und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt.

Warum ist das Kriterium wichtig?

Die Zusammenarbeit zwischen einer Gesundheitseinrichtung und der Selbsthilfe ist deutlich Erfolg versprechender, wenn es im Haus eine konkrete Person gibt, die das Vorhaben selbsthilfefreundlich zu werden übergreifend unterstützt. Eine Selbsthilfebeauftragte oder ein Selbsthilfebeauftragter ist Ansprechpartner für beide Seiten – Selbsthilfe und Gesundheitseinrichtung –  und aktiver „Kümmerer“ für die systematische Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.

Mit Unterstützung einer oder eines Selbsthilfebeauftragten können Aktivitäten zur Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe in der Gesundheitseinrichtung besser koordiniert und ein einheitlicher Standard auf den einzelnen Stationen oder Abteilungen umgesetzt werden.

Die Benennung einer oder eines Selbsthilfebeauftragten wird von den Selbsthilfegruppen als deutliches Signal empfunden, dass auf Leitungsebene des Hauses beschlossen ist, Selbsthilfefreundlichkeit zu entwickeln und mit Leben zu füllen, indem Selbsthilfegruppen in relevante Bereiche der stationären Versorgung mit einbezogen werden (z.B. Mitwirkung in Qualitätszirkeln, Berücksichtigung der Kooperationspartner bei der Entstehung eines Leitbildes, Öffentlichkeitsarbeit).

Wie kann dies Kriterium umgesetzt werden?

Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden sind der beauftragen Person klare Verantwortlichkeiten und Ressourcen zuzuordnen. Das Netzwerk empfiehlt für diese Aufgabe eine Freistellung von mindestens 2-4 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.

Aufgaben von Selbsthilfebeauftragten

Zu den Tätigkeiten von Selbsthilfebeauftragten gehören:

Übergeordnete Aufgaben:

  • zentraler, koordinierender Ansprechpartner für das Thema Selbsthilfe für Mitglieder von Selbsthilfegruppen, Patientenverbänden und -initiativen, für Mitarbeitende der Gesundheitseinrichtung, für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Besucher
  • regelhafte Zusammenarbeit mit der Selbsthilfekontaktstelle, systematische Weiterentwicklung des Ziels „Selbsthilfefreundliche Gesundheitseinrichtung“ unter Berücksichtigung der bestehenden Qualitätskriterien

Zielgruppenspezifische Aufgaben: 

  • Entwicklung und Organisation von verbindlichen Rahmenbedingungen zur Kooperation mit Selbsthilfegruppen, wie z. B. Nutzung von Räumlichkeiten, Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Gesundheitseinrichtung
  • unterstützende Begleitung der Gruppen in der Gesundheitseinrichtung bei langfristigen Kooperationen und speziellen Kooperationsanlässen
  • Unterstützung bei der Vermittlung und Gestaltung von Kontakten zu Mitarbeitern der Gesundheitseinrichtung
  • regelhafter persönlicher Informationsaustausch mit den kooperierenden Gruppen
  • Integration der kooperierenden Selbsthilfegruppen in Klinikprozesse, wie z. B. Weitergabe von Informationen über bestehende Selbsthilfegruppen an Patienten, Kontaktaufnahme mit Selbsthilfegruppen für Beratungsgespräche
  • Einbeziehung von Selbsthilfe in Veranstaltungen der Gesundheitseinrichtung, wie z. B. Patientenveranstaltungen, Weiterbildungen, etc.

interne und externe Öffentlichkeitsarbeit:

  • Zentrale Auslage von Selbsthilfegruppen-Informationen
  • Mitarbeiterinformation über Zielsetzung „Selbsthilfefreundlichkeit“
  • Darstellung der Selbsthilfefreundlichkeit in eigenen Printmedien und in der Internetdarstellung der Gesundheitseinrichtung
  • Verlinkung der Internetdarstellung der Fachabteilungen mit den Homepages der Selbsthilfegruppen (sofern vorhanden)

Maßnahmenbeispiele unserer Netzwerkmitglieder:

Eine Funktionsbeschreibung für Selbsthilfebeauftragte liegt vor

Ziel: Die oder der Selbsthilfebeauftragte erhält eine definierte Rolle in der Gesundheitseinrichtung. Seine Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Aufgabenstellungen sind von der Klinikleitung verbindlich festgelegt und dokumentiert.

Maßnahme: Eine Beschreibung zur Funktion, Rolle und Aufgabe der oder des Selbsthilfebeaftragten liegt vor und wird von der beauftragten Person gelebt.

Rolle und Aufgaben sind nach innen und außen kommuniziert

Ziel: Patientinnen und Patienten, Angehörige und Selbsthilfeaktive sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung wissen, dass es im Haus eine oder einen Selbsthilfebeauftragten gibt, welche Aufgaben diese Person wahrnimmt und wie man Kontakt zu ihr aufnehmen kann.

Maßnahmen: Die Rolle und Aufgaben der oder des Selbsthilfebeauftragten sind nach außen und innen sichtbar kommuniziert