Qualitätskriterium 6: Zum Thema Selbsthilfe wird qualifiziert

Die Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung sind über das Thema Selbsthilfe allgemein und über die häufigsten in der Einrichtung vorkommenden Erkrankungen fachlich informiert. In die Fort- und Weiterbildung zur Selbsthilfe sind Selbsthilfegruppen bzw. Selbsthilfeunterstützungsstelle einbezogen.

Warum ist das Kriterium wichtig?

Je besser die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Gesundheitseinrichtung über Selbsthilfe Bescheid wissen, umso eher sind sie in der Lage zu erkennen, welchen komplementären Nutzen Selbsthilfe für die Versorgung der Patientinnen und Patienten hat.

Wie kann das Kriterium umgesetzt werden?

Neben der Vorstellung der Arbeit von Selbsthilfegruppen in Abteilungsbesprechungen bzw. in Klinikkonferenzen, sind Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ein geeigneter Rahmen um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wissen über Selbsthilfe zu vermitteln und es zu vertiefen.

Indem regelmäßig und berufsübergreifend der Informations- und Fortbildungsbedarf zur Selbsthilfe erhoben wird, können Unterrichtsmodule im Curriculum der jeweiligen Facharztausbildungen und im Rahmen der Ausbildung von Pflegkräften entsprechend entwickelt oder angepasst werden.

Für das Jahresfortbildungsprogramm werden Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfegruppen als Referentinnen und Referenten einbezogen. Sie wirken bei Patientenschulungsprogrammen mit und erweitern damit das eigene professionelle Handeln.

Aus dem Feedback der Seminarbefragung wird mit den Selbsthilfegruppen der Verbesserungsbedarf für das kommende Fort- bzw. Weiterbildungsprogramm abgeleitet und für die Planung weiterer Veranstaltungen genutzt.

Beispiele unserer Netzwerkmitglieder:

Selbsthilfe wird regelmäßiger Tagesordnungspunkt in internen Besprechungen

Ziel: Die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über den aktuellen Stand der Kooperation mit der Selbsthilfe sowie das Engagement der für ihre Station relevanten Selbsthilfegruppen informiert.

Maßnahme: Die wichtigsten regelmäßig tagenden Entscheidungsgremien nutzen einmal jährlich das Angebot zur Information über Selbsthilfe durch die Selbsthilfebeauftragte oder den Selbsthilfebeauftragten, ggf. mit Unterstützung von Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe.

Selbsthilfeaktive werden in die Mitarbeiterfortbildung einbezogen

Ziel: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung werden regelmäßig über die „Betroffenen-Kompetenz“ von Selbsthilfegruppen informiert und erhalten Einblick in den Erfahrungsschatz der Selbsthilfeaktiven, um ein besseres und ganzheitliches Verständnis für Patientinnen und Patienten mit einer bestimmten Erkrankung zu entwickeln.

Maßnahme: Selbsthilfeaktive werden zu relevanten indikationsbezogenen Themen in die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Patientenkontakt eingebunden.

relevante Fortbildungen werden gemeinsam mit der Selbsthilfe konzipiert

Ziel: Die Selbsthilfe wird bereits frühzeitig in die Planung von Fort- und Weiterbildungsangeboten eingebunden und es erfolgt eine gemeinsame Nachbereitung der Veranstaltungen.

Maßnahme: Relevante Fort- und Weiterbildungen werden mit der Selbsthilfe, bzw. der Selbsthilfekontaktstelle gemeinsam konzipiert und regelmäßig ausgewertet. Die verantwortlichen Personen sind benannt und das Vorgehen zur Veranstaltungsplanung ist miteinander abgestimmt.

Selbsthilfe wird in die Pflegeausbildung integriert

Ziel: Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler wissen, was gemeinschaftliche Selbsthilfe ist. Sie kennen die Anliegen und Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und die Aufgaben der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle.

Maßnahme: Regelhaft einmal im Jahr führt die Selbsthilfekontaktstelle gemeinsam mit ausgewählten Selbsthilfegruppen (SHG) im Mittelkurs der Pflegeschule des Krankenhauses mindestens 10 Unterrichtsstunden zum Thema Selbsthilfe durch.

Download Curriculum Selbsthilfe für die Pflegeausbildung