Qualitätskriterium 7: Partizipation der Selbsthilfe

Die Einrichtung ermöglicht Vertreterinnen und Vertretern der Selbsthilfe die Mitarbeit in geeigneten Gremien der Gesundheitseinrichtung

Warum ist das Kriterium wichtig?

Selbsthilfegruppen sind Experten in eigener Sache. Sie verfügen über einen großen Erfahrungsschatz an Betroffenenkompetenz, wenn es darum geht zu verstehen, wie Krankheit oder Behinderung das alltägliche Leben der Betroffenen und ihrer Familien prägen. Selbsthilfeaktive geben dabei nicht nur vor dem Hintergrund ihrer individuellen Erkrankung, sondern durch den regelmäßigen Austausch in der Gruppe kompetent aus Patientensicht Auskunft darüber, welche Krankheitsfolgen sie im Alltag, aber auch bei der Arbeit oder bei ihrer Teilhabe am Gemeinwesen zu bewältigen haben. Hilfreiches und Hinderliches haben die Betroffenen ausreichend erfahren: von der Diagnosestellung über die Behandlung bis hin zur Rehabilitation oder Pflege. Damit wird dieser Erfahrungsschatz ungeheuer wertvoll für Gesundheitseinrichtungen, die ihre Leistungen zum Beispiel im Hinblick auf eine gute Nachsorge verbessern wollen.

Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeunterstützungsstellen werden darüber hinaus oft von Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige als erste Ansprechpartner mit Kritik an einer Gesundheitseinrichtung aber auch mit Verbesserungsideen für eine patientenorientierte Behandlung konfrontiert. Eine Gesundheitseinrichtung kann diese Ressource im Einverständnis mit der Selbsthilfegruppe nutzen und sie in das Beschwerdemanagement des Hauses mit einbeziehen. Dies kann auch im direkten Kontakt zwischen Selbsthilfegruppe und Station geschehen, um Verbesserungen auf kurzem Wege einzuleiten.

 

Wie kann das Kriterium umgesetzt werden?

Mitwirkungsmöglichkeiten sind:

  • Selbsthilfegruppen sind Mitglieder im Qualitätszirkel und werden bei Fallbesprechungen mit eingeladen.
  • Selbsthilfegruppen sind in die Arbeit der Wertekommission einbezogen. Ihre Teilnahme ist in der Geschäftsordnung der Wertekommission geregelt. Sie können beispielsweise Themen vorschlagen oder in gemeinsamen Projekten mitwirken.
  • Die Einbeziehung von Selbsthilfegruppen aus dem Migrationsbereich erfolgt zu kulturell oder religiös bedingten Problemstellungen.
  • Selbsthilfegruppen wirken in einem Patientenbeirat oder einem Gremium der Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen im Haus mit.

Maßnahmenbeispiele unserer Netzwerkmitglieder:

Selbsthilfeaktive nehmen an Stationsbesprechungen oder Qualitätszirkeln teil

Ziel: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen die Erfahrungen und Kenntnisse der Selbsthilfe, um Verbesserungen im Sinne der Patienten zu initiieren. Die Selbsthilfe bringt hierfür ihre Erfahrungen und Betroffenenperspektive ein. Die Einbeziehung der Selbsthilfe erfolgt möglichst niedrigschwellig.

Maßnahmen: Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfegruppen nehmen nach Absprache an Stationsbesprechungen, bzw. an Qualitätszirkeln oder internen Schulungen der Fachklinik teil und bringen hier ihre Expertise ein:

  • Mit den Stationen und den Selbsthilfegruppen ist vereinbart, dass eine Teilnahme von Selbsthilfegruppen an den monatlichen Stationsdienstbesprechungen, nach Abstimmung, möglich ist.
  • Interessierte Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstelle werden themenbezogen zur Mitarbeit in bestehende interdisziplinäre Pflegeschüler- und Studentenforen und ähnliche Formate der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeladen.
Mitarbeit im Ethikkommittee

Ziel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen die Erfahrungen und Kenntnisse der Selbsthilfe, um Verbesserungen im Sinne der Patientinnen und Patienten zu initiieren. Die Selbsthilfe bringt hierfür ihre Erfahrungen und Betroffenenperspektive ein.

Maßnahme: Es ist geregelt, dass Vertretungen der Selbsthilfegruppen punktuell am Ethikkommittee oder anderen relevanten Arbeitskreisen und Gremien mitwirken.

im Haus aktive Selbsthilfegruppen sind in das Beschwerdemanagement eingebunden

Ziel: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen die Erfahrungen und Kenntnisse der Selbsthilfeaktiven, um Verbesserungen im Sinne der Patienten zu initiieren. Die Selbsthilfe bringt hierfür ihre Erfahrungen und Betroffenenperspektive ein.

Maßnahmen: Das Patientenbeschwerdemanagement des Krankenhauses und dessen Verfahren wurde den Selbsthilfegruppen vorgestellt und die dafür im Krankenhaus zuständige Person persönlich vorgestellt. Es ist geregelt, wie Selbsthilfegruppen Beobachtungen am Krankenbett und Anliegen von Patientinnen und Patienten unter Beachtung des Datenschutzes an das Beschwerdemanagement weitergeben können,