26.11.2020 Berlin

In seiner Sitzung vom 3. November 2020 hat der Steuerungskreis des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen eine Aktualisierung und Ergänzung der Geschäftsordnung beschlossen. Dabei wurde der Eingangstext der Geschäftsordnung redaktionell angepasst. Eine inhaltliche Ergänzung wurde zu Punkt 5 wie folgt beschlossen:

„Aus den Einnahmen für die Auszeichnung werden vorrangig Maßnahmen zur Stärkung der Netzwerkmitglieder aus der Selbsthilfe finanziert, um diese in ihrer fachlichen Arbeit mit dem Konzeptansatz zu unterstützen. Die Einnahmen aus den Auszeichnungsverfahren können darüber hinaus für die Mitfinanzierung der Geschäftsstelle des Netzwerks SPiG verwendet werden.

Geschäftsordnung, Stand November 2020

In diesem Zusammenhang wurde auch eine neue Gebühr für die Auszeichnung als selbsthilfefreundliche Gesundheitseinrichtung festgelegt. Sie beträgt ab 2021 je Auszeichnung 1.200 € (netto, zzgl. erm. USt).