Unsere Qualitätskriterien

Um die Qualität der Selbsthilfefreundlichkeit von Gesundheitseinrichtungen zu bewerten, wurden konsensuell von Akteuren der Selbsthilfe und Vertretern aus Gesundheitseinrichtungen Qualitätskriterien entwickelt. Sie bieten eine gute Orientierung, wie die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Selbsthilfe konkret gestaltet werden kann:

1. Selbstdarstellung wird ermöglicht
Die Gesundheitseinrichtung informiert an zentralen Orten ihrer Einrichtung, in ihren Räumen und in ihren Medien über den Stellenwert der Selbsthilfe und über die gemeinsame Zusammenarbeit. Sie stellt entsprechende Präsentationsflächen und Räume zur Nutzung durch die Selbsthilfe zur Verfügung, deren Gestaltung sich an den Bedürfnissen der Patienten bzw. deren Angehörigen sowie der Selbsthilfegruppen orientiert.

2. Auf Teilnahmemöglichkeit wird hingewiesen
Patienten bzw. deren Angehörige werden regelhaft und persönlich auf die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten von für sie geeigneten Selbsthilfegruppen hingewiesen. Sie erhalten Informationsmaterial und werden ggf. auf Besuchsdienste oder Sprechzeiten in der Gesundheitseinrichtung aufmerksam gemacht.

3. Die Öffentlichkeitsarbeit wird unterstützt
Die Gesundheitseinrichtung berichtet in ihren Medien und Publikationen über ihre Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe. Selbsthilfegruppen werden in der Öffentlichkeit unterstützt und treten gegenüber der Fachöffentlichkeit als Kooperationspartner auf.

4. Ein Ansprechpartner ist benannt
Die Gesundheitseinrichtung benennt für die Selbsthilfe einen Ansprechpartner und macht diese Person bei Patienten und Mitarbeitern bekannt.

5. Zum Thema Selbsthilfe wird qualifiziert
Die Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung sind über das Thema Selbsthilfe allgemein und über die häufigsten in der Einrichtung vorkommenden Erkrankungen fachlich informiert. In die Fort- und Weiterbildung zur Selbsthilfe sind Selbsthilfegruppen bzw. Selbsthilfeunterstützungsstelle einbezogen.

6. Partizipation der Selbsthilfe wird ermöglicht
Die Einrichtung ermöglicht Vertretern der Selbsthilfe die Mitarbeit in geeigneten Gremien der Ge-sundheitseinrichtung.

7. Kooperation ist verlässlich gestaltet
Gesundheitseinrichtung und Selbsthilfe treffen konkrete Vereinbarungen für die Zusammenarbeit und für einen regelmäßigen Austausch. Die Kooperation mit einer Selbsthilfegruppe und / oder Selbsthilfeunterstützungsstelle ist formal beschlossen und dokumentiert.