Transparenz

Selbstverpflichtung zu Transparenz

Informationen über das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) gemäß der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Wir, das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen verpflichten uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Internetseite stellen und aktuell halten. Als Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
DAG SHG ist das Netzwerk Teil der gemeinsamen Transparenz-Richtlinie der ITZ und folgt den Leitlinien zur Wahrung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Name: Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen
Sitz: Berlin
Anschrift: Scharfestraße 17, 14169 Berlin
Gründungsjahr: 2009

Ziele und Zwecke des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) sind in unserer Geschäftsordnung beschrieben.

Das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).

Zur Satzung DAG SHG

2. Angaben zu Aufgaben und Zielen des Netzwerkes SPiG und vollständige Satzung

  • Das Netzwerk SPiG ist seit 15 Jahren die bundesweite Bundeskoordination für Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen in Deutschland. Wir fördern Zusammenarbeit von Selbsthilfe und Gesundheitseinrichtungen.
  • Zentrale Aufgabe des Netzwerkes SPiG ist es, Gesundheitseinrichtungen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisation/-gruppen mit dem Konzept Selbsthilfefreundlichkeit und dem dazugehörigen Leitfaden in der Gestaltung von Kooperationen zu beraten, zu unterstützen und damit eine verlässliche Kooperationsstruktur zu schaffen sowie Kontakte zu vermitteln.
  • Das Netzwerk stellt sich regelmäßig auf Fachtagungen, Themenveranstaltungen und Messen vor, um zu informieren und Mitglieder zu werben.
  • Neuigkeiten und Ergebnisse zum Thema Selbsthilfefreundlichkeit werden ausführlich in Fachzeitschriften, Mitgliedermagazinen wie auch in Newslettern der Selbsthilfe publiziert.
  • Damit folgt sie den Zielen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), die personellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen, mit denen die Gründung und Weiterentwicklung von Selbsthilfegruppen unterstützt, der Erfahrungsaustausch untereinander ermöglicht und Verbindung zu anderen, auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens tätigen Personen, Gruppen und Einrichtungen gefördert wird.

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der letzte vorliegende Bescheid vom Finanzamt Berlin über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit datiert auf den 4. Februar 2021.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Geschäftsstellenleitung: Ines Krahn, Dipl.-Sozialpädagogin

Vorstand DAG SHG: André Beermann (Brüggen), Sabine Bütow (Bremen), Angelika Vahnenbruck (Berlin)

5. Tätigkeitsbericht

Über die Tätigkeiten des Netzwerkes Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen informiert der Netzwerk SPiG Jahresbericht.

6. Angaben zur Personalstruktur

Zur Zeit beschäftigen wir 1 Mitarbeitende mit einem Vollzeitäquivalent von 0,75 und 4 geringfügig Beschäftigte.

Der Geschäftsstelle des Netzwerkes SPiG steht ein Büroraum zur Verfügung.

7. Angaben zur Finanzierung

Die Arbeit des Netzwerkes SPiG wird ausschließlich über Projektfördermittel von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene sowie von gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V finanziert.

Das Netzwerk SPiG erzielt keine Werbeeinnahmen und nimmt keine Sponsoringmittel von Wirtschaftsunternehmen entgegen. Es wird kein ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb unterhalten.

8. Angaben zu Mittelverwendung

Die Verwendung der Mittel ist dem letzten Jahresabschluss zu entnehmen.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Träger des Netzwerkes Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen ist die DAG SHG.
Die DAG SHG hat weitere Betriebsstätten:

  • die bundesweite Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen NAKOS
  • die landesweite Koordination für die Selbsthilfe-Unterstützung KOSKON in Nordrhein-Westfalen
  • das landesweite Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
  • die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Gießen in Hessen

Die DAG SHG ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V., im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, bei der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung und beim Kooperationsverbund gesundheitliche Chancengleichheit. Sie ist Vertreterverband der Selbsthilfe- und Patienteninteressen nach § 140f SGB V und maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe nach § 20h SGB V.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

Das Netzwerk SPiG erhält ausschließlich Fördermittel der öffentlichen Hand und von den gesetzlichen Krankenkassen.

Berlin, Mai 2023

 

Informationen zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
Transparency International Deutschland e.V. | www.transparency.de