Auszeichnung

Die Auszeichnung „selbsthilfefreundlich“ vergeben wir an Gesundheitseinrichtungen, die die Qualitätskriterien für Selbsthilfefreundlichkeit erfolgreich umsetzen. Damit würdigen wir das besondere Engagement von Gesundheitseinrichtungen in der Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe.
Mit der Auszeichnung weist die Gesundheitseinrichtung nach, dass sie ihr ärztliches und pflegerisches Handeln durch das Erfahrungswissen der Selbsthilfe erweitert hat und nachhaltig den Kontakt zwischen Patienten und der Selbsthilfe fördert.

Voraussetzungen
Erfolgreich ist die Umsetzung des Konzeptes dann, wenn

  • das Konzept in allen selbsthilferelevanten Abteilungen/Fachkliniken umgesetzt wird
  • alle Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit mit entsprechenden Zielen und mindestens einer konkreten Maßnahmen hinterlegt sind.

Überprüfung / Bewertung der Zielerreichung
Die Beurteilung, inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht wurden, erfolgt vor Ort in der sogenannten „Selbstbewertung“ durch die am Qualitätszirkel Selbsthilfefreundlichkeit beteiligten Vertreter und Vertreterinnen der Selbsthilfe. Pro Qualitätskriterium muss mindestens ein Ziel seitens der Selbsthilfe mit mindestens „überwiegend erreicht“ bewertet werden. Das Ergebnis wird in einem Abschlussprotokoll festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet. Das Abschlussprotokoll ist das zentrale Dokument für die Beantragung der Auszeichnung.

Bewerbung
Die Bewerbung für die Auszeichnung erfolgt beim Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit. Voraussetzung ist die Vorlage eines Qualitätsberichts mit detaillierten Informationen und Nachweisen zur Umsetzung der Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit sowie eine Selbstauskunft in Form einer „Selbsteinschätzung“. Hier wird gesondert erfragt, in welchem Maße selbsthilfefreundliche Strukturen in der Gesundheitseinrichtung implementiert wurden.

Prüfung
Die Prüfung der formalen Anforderungen für die Bewerbung erfolgt durch das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit. Bei der inhaltlichen Bewertung der Umsetzung der Qualitätskriterien folgt das Netzwerk in der Regel dem im Abschlussprotokoll festgehaltenen Votum der Selbsthilfe. Bei Bedarf können zur abschließenden Prüfung der Unterlagen zwei Gutachter des Netzwerks (Gründungsmitglieder) hinzugezogen werden.

Auszeichnung
Die Auszeichnung besteht in Form einer Urkunde und des Logos „Ausgezeichnet“ des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit. Sofern dies von der Gesundheitseinrichtung gewünscht wird, erfolgt die Übergabe der Urkunde durch einen Repräsentanten des Netzwerks im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Diese Abbildung zeigt das Logo zur Auszeichnung als selbsthilfefreundliche Gesundheitseinrichtung

Kosten
Die Auszeichnung ist kostenpflichtig. Ab 2021 betragen die Kosten 1.200 € (netto, zzgl. jeweils gültiger, ermäßigter Umsatzsteuer) je Auszeichnung. Die Einnahmen werden vorrangig für Maßnahmen zur Stärkung der Netzwerkmitglieder aus der Selbsthilfe verwendet, um diese in ihrer fachlichen Arbeit mit dem Konzeptansatz zu unterstützen.

Gültigkeit
Die Auszeichnung ist 3 Jahre lang gültig. Gesundheitseinrichtungen, die die Auszeichnung weiter führen wollen, müssen diese vor Ablauf der Gültigkeit erneut beantragen.

Ausführliche Informationen zur Auszeichnung sowie Vorlagen und begleitende Dokumente finden Sie in unserem internen Bereich.