Qualitätskriterium 2: Auf Teilnahmemöglichkeit wird hingewiesen

Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige werden regelhaft und persönlich über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe informiert. Sie erhalten Informationsmaterial und werden ggf. auf Besuchsdienste oder Sprechzeiten in der Gesundheitseinrichtung aufmerksam gemacht.

Warum ist das Kriterium wichtig?

In der Praxis gibt es vielfältige Anlässe den passenden Moment zu finden, Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige regelhaft und persönlich über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe zu informieren oder auf Sprechstunden der Selbsthilfegruppe im Haus aufmerksam zu machen. Je nach Indikation ist der Hinweis auf eine Selbsthilfegruppe zu Beginn oder gar vor der Behandlung günstig. Gerade während der Behandlung – wenn der Kontakt von Ärzten, Pflegekräften und anderen Berufsgruppen zu den Betroffenen bzw. deren Angehörigen besonders intensiv ist – kann der Hinweis auf eine Selbsthilfegruppe bzw. der Besuch eines Gruppenmitglieds am Krankenbett Ängste abbauen helfen. Einige Selbsthilfeorganisationen schulen Betroffene gesondert u.a. in Gesprächsführung, die solche Krankenbettbesuche übernehmen. Diese besonders geschulten Selbsthilfeaktiven nennen sich Peers.  Es gibt mittlerweile viele gesondert geschulte Selbsthilfeaktive, die in die Arbeit eines Selbsthilfefreundlichen Krankenhauses einbezogen werden können (siehe auch das Projekt „Peers im Krankenhaus“)

Spätestens jedoch im Entlassungsgespräch, wenn es um die gesundheitliche Perspektive, um psychosoziale Belastungen und um praktische Hilfen geht, ist der Hinweis auf eine Selbsthilfegruppe, die Übergabe von Informationsmaterial und ggf. auch die Adresse der Selbsthilfekontaktstelle vor Ort an den Patienten bzw. an die Angehörigen unerlässlich. Ist der Sozialdienst in die Überleitung bzw. bei der Entlassung nach Hause einbezogen, so ist der Hinweis in der Verfahrensanweisung für das Entlassungsmanagement auch für diesen Zuständigkeitsbereich geregelt.

Wie kann das Kriterium umgesetzt werden?

  • Das konkrete Vorgehen sollte in Kooperationsgesprächen mit der Selbsthilfe besprochen werden. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen können Selbsthilfeaktive wertvolle Hinweise geben, wann aus Patientensicht ein entsprechender persönlicher Hinweis besonders wertvoll ist.
  • Nicht nur im Rahmen der Arzt-Patient-Beziehung kann ein entsprechender Hinweis hilfreich sein, auch im therapeutischen Setting, bei der Ernährungsberatung oder einer Anleitung zur richtigen Pflege kann der Verweis auf die Unterstützungsangebote der Selbsthilfe passend sein.
  • Damit die Durchführung dieser Maßnahmen nachgeprüft werden kann, sollten sie als Position im Geplanten Behandlungsablauf (GBA) eindeutig erwähnt, in der Patientendokumentation (TEMPA) vermerkt und im Entlassungsbericht dokumentiert werden. Diese Vorgehensweise ist in vielen Reha-Kliniken bereits Standard.

Maßnahmenbeispiele unserer Netzwerkmitglieder:

Den Hinweis auf die Selbsthilfe gemeinsam vereinbaren

Ziel: Es sind konkrete Mitarbeiter benannt, die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen regelhaft und persönlich über die Selbsthilfe informieren. Durch ein Kooperationsgespräch mit der Selbsthilfegruppe wird sichergestellt, dass die Information dem Krankheitsbild entsprechend zu einem geeigneten Zeitpunkt und in einer geeigneten Weise erfolgt.

Maßnahmen: Zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Station und der kooperierenden Selbsthilfegruppe ist zum jeweiligen Krankheitsbild eine angemessene Vorgehensweise vereinbart, wie, wann und von wem der Hinweis auf eine Selbsthilfegruppe an den Patienten bzw. an Angehörige gegeben wird.

Kooperationsgespräche auf Station führen

Ziel: Für die Durchführung von Kooperationsgesprächen gibt es eine geregelt Vorgehensweise. Die Kooperationsgespräche werden strukturiert anhand eines Leitfades geführt.Es ist verbindlich geregelt, wer für die Einladung, Durchführung und Ergebnissicherung (Protokollierung und Information der Beteiligten) der Kooperationsgespräche verantwortlich ist.

Maßnahme: Der bzw. die Selbsthilfebeauftragte initiiert ein Kooperationsgespräch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Station und der indikationsspezifischen Selbsthilfegruppe, protokolliert das Ergebnis, stellt den Gesprächspartnern das Protokoll zur Verfügung und verfolgt die Ergebnisse.

Hinweis in Patientenakte dokumentieren

Ziel: Die Weitergabe des Hinweises auf eine Selbsthilfegruppe ist sichergestellt und wird dokumentiert.

Maßnahme: Der Hinweis auf eine Selbsthilfegruppe bzw. auf die Selbsthilfekontaktstelle am Wohnort der Patientin bzw. des Patienten wird in der Patientendokumentation nachvollziehbar vermerkt.

Die Vorstellung von Selbsthilfegruppen wird Teil des Therapieplans

Ziel: Patientinnen und Patienten sollen regelhaft einen ersten persönlichen Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe erhalten.

Maßnahmen: Regelmäßig stellt sich eine Selbsthilfegruppe in der Rehabilitationseinrichtung vor. Der Termin wird in den Therapieplan integriert.

Vorlage zum Download: Vorlage PowerPointPräsentation für die Vorstellung von Selbsthilfegruppen in Rehakliniken