Qualitätskriterium 8: Die Kooperation ist verlässlich gestaltet

Gesundheitseinrichtung und Selbsthilfe treffen konkrete Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum regelmäßigen Austausch. Die Kooperation mit einer Selbsthilfegruppe und / oder Selbsthilfeunterstützungsstelle ist formal beschlossen und dokumentiert.

Warum ist dieses Kriterium wichtig?

Eine Kooperationsvereinbarung dokumentiert die Absprachen, die zwischen einer Gesundheitseinrichtung und Selbsthilfegruppen bzw. einer Selbsthilfekontaktstelle getroffen wurden. Kooperationsvereinbarungen werden nie einseitig geschlossen, sondern gemeinsam ausgehandelt und unterzeichnet. Es handelt sich um eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung zur Zusammenarbeit, mit der sowohl nach Innen, als auch nach Außen gezeigt wird, wie ernsthaft und mit welchem Ziel die Kooperationspartner ihre Zusammenarbeit gestalten wollen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Planbarkeit und Verlässlichkeit der Kooperation.

Wie kann dieses Kriterium umgesetzt werden?

Die Zusammenarbeit wird in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten, die gemeinsam formuliert und von den Kooperaitonspartnern unterzeichnet wird. Wir empfehlen:

  • in der Kooperationsvereinbarung die Zielsetzung der Zusammenarbeit sowie den Umfang der Leistungen, der von beiden Seiten dafür eingebracht wird, aufzunehmen.
  • die Qualitätskriterien für Selbsthilfefreundlichkeit als Grundlage der Kooperation zu benennen.
  • in der Kooperationsvereinbarung festzuhalten, wann sie erneut überprüft und ggf. modifiziert wird
  • den Umgang mit personenbezogenen Daten insbesondere der Selbsthilfegruppen zu klären.

Um die Zusammenarbeit für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für die interessierte Fachöffentlichkeit transparent zu machen, kann die Kooperationsvereinbarung in Absprache mit den Kooperationspartnern auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung veröffentlicht werden.

Vorlagen: 

Maßnahmenbeispiele unserer Netzwerkmitglieder: 

Die Kooperation ist schriftlich vereinbart

Ziel:

Die Kooperationspartner haben ihre Zusammenarbeit schriftlich, verlässlich und planbar vereinbart. Der Kooperationsvereinbarung liegen die Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit zugrunde. Sie enthält Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung sowie Regeln zum Datenschutz.

Maßnahme:

Eine Kooperationsvereinbarung wird in gemeinsamer Abstimmung zwischen Gesundheitseinrichtung und Selbsthilfekontaktstelle, wo gewünscht auch zwischen Gesundheitseinrichtung und Selbsthilfegruppen entwickelt und von den jeweiligen Vertretungen unterzeichnet.

Die Kooperationsvereinbarung wird regelmäßig überprüft

Ziel:

Bestehende Kooperationsvereinbarungen werden von den Beteiligten regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenfalls angepasst.

Maßnahme:

Die oder der Selbsthilfebeauftragte lädt in Absprache mit der Selbsthilfekontaktstelle einmal jährlich die kooperierenden Selbsthilfegruppen ein, um die Zusammenarbeit zu reflektieren und den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen zu den Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit zu überprüfen.

Im Vorfeld einer anstehenden Selbstbewertung werden bestehende Kooperationsvereinbarungen auf ihre Relevanz und Aktualität überprüft und gegebenenfalls gemeinsam angepasst.

Die Kooperation ist öffentlich herausgestellt

Ziel:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung sowie die Öffentlichkeit sind über die neue Form der Kooperation und die gemeinsamen Ziele informiert.

Maßnahme:

Über die geschlossene Kooperationsvereinbarung wird in den eigenen und öffentlichen Medien berichtet.

Die Selbsthilfe wird als Kooperationspartner geführt

Ziel:

Interessierte erhalten Einblick in die aktuellen Inhalte der Kooperationsvereinbarung und werden fortlaufend über aktuelle gemeinsame Maßnahmen informiert.

Maßnahme:

Die kooperierenden Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstelle werden aufder Internetseite der Gesundheitseinrichtung als Kooperationspartner aufgeführt.